Zentrales Vorsorgeregister

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Neue Regel für den medizinischen Ernstfall

Patientenverfügung jetzt digital abrufbar: Das ändert sich seit Oktober

Seit dem 1. Oktober können Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstmals als elektronische Abschrift im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Ärzte können dadurch im Ernstfall schneller erfahren, was ein nicht ansprechbarer Patient tatsächlich verfügt hat.

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