Frist für Aufnahme ins Wählerverzeichnis läuft am 16. August aus
Neu zugezogene Quedlinburger haben nur noch bis Sonntag Zeit für Wahlantrag
Wer erst nach dem 26. Juli nach Quedlinburg gezogen ist, sollte sein Wahlrecht prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss bis Sonntag ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden.