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Rostock: Stadt erinnert an Pflichten bei der Laubbeseitigung

Die Stadt Rostock weist Grundstückseigentümer auf ihre Pflichten zur Gehwegreinigung hin. Besonders nasses Herbstlaub kann zur Rutschgefahr werden. Zusammengefegte Blätter dürfen nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, weil sie Straßenabläufe verstopfen können. Die Stadt empfiehlt eine regelmäßige und umweltgerechte Entsorgung.

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