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Rostock: Hellingkran stabilisiert – Bewohner dürfen zurückkehren

Der beschädigte Hellingkran auf dem Gelände der früheren Neptunwerft ist stabilisiert. Bewohner der Hellingstraße 4 bis 6 dürfen in ihre Wohnungen zurückkehren. Die westlichen Balkone von Haus 4 bleiben gesperrt. Auch Haus 3, die Tiefgarage und der unmittelbare Arbeitsbereich sind weiterhin nicht zugänglich. Weitere Prüfungen folgen.

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