Wahlrecht in Mitte
EU-Bürger dürfen in Mitte bei der BVV-Wahl abstimmen
In Berlin-Mitte dürfen viele EU-Bürger bei der BVV-Wahl abstimmen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in Berlin wohnen.
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In Berlin-Mitte dürfen viele EU-Bürger bei der BVV-Wahl abstimmen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in Berlin wohnen.