Wasserentnahme verboten
Im Spreewald gilt wegen der niedrigen Wasserstände ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Fließen. Betroffen sind damit auch Gewässer im Lübbener Stadtgebiet.
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Im Spreewald gilt wegen der niedrigen Wasserstände ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Fließen. Betroffen sind damit auch Gewässer im Lübbener Stadtgebiet.