Archivmeldung vom 06. September 2026 – diese Kurzmeldung ist nicht mehr aktuell.
Wählen geht auch ohne Benachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, darf trotzdem wählen. Voraussetzung ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis. Auf Verlangen muss ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorgelegt werden.