Verbrennen von Gartenabfällen bleibt in Zeitz verboten
In der Gemarkung Zeitz dürfen pflanzliche Gartenabfälle nicht verbrannt werden. Ausgenommen sind unter anderem Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Dort gelten im Oktober festgelegte Verbrennungszeiten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.