Verbrennen von Gartenabfällen bleibt grundsätzlich verboten
Auch zum Beginn der Herbstsaison weist die Region Neubrandenburg erneut darauf hin, dass Gartenabfälle grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Nur in engen Ausnahmefällen ist dies zulässig; bei Verstößen drohen Bußgelder.