Unterbringung eines 14-Jährigen wird geprüft
Die sächsische Staatsregierung prüft einen Fall aus dem Jahr 2021, bei dem ein damals 14-Jähriger zwangsweise in Dresden untergebracht wurde. Nach Angaben des Justizministeriums genehmigte vermutlich das Amtsgericht Bautzen die Unterbringung. Der Fall wird rechtsaufsichtlich geprüft.