Kurzmeldung · Stendal

Sachsen-Anhalt lockert Regeln am Buß- und Bettag

Veranstalter in Sachsen-Anhalt müssen an stillen Feiertagen besondere Regeln beachten. Am Volkstrauertag am 15. November und am Totensonntag am 22. November gelten Veranstaltungsverbote; Feiern am Vorabend müssen bis 5 Uhr beendet sein. Verstöße können mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Neu: Am Buß- und Bettag sind Veranstaltungen erlaubt.

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