Sachsen-Anhalt lockert Regeln am Buß- und Bettag
Veranstalter in Sachsen-Anhalt müssen an stillen Feiertagen besondere Regeln beachten. Am Volkstrauertag am 15. November und am Totensonntag am 22. November gelten Veranstaltungsverbote; Feiern am Vorabend müssen bis 5 Uhr beendet sein. Verstöße können mit bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Neu: Am Buß- und Bettag sind Veranstaltungen erlaubt.