Röbel/Müritz: Amt erinnert an Verbot von Gartenfeuern
Das Amt Röbel-Müritz weist in einer Mitteilung vom 8. September darauf hin, dass Gartenabfälle grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Das betrifft auch herbstliches Laub, Äste und Grünschnitt. Deren Verbrennung sei eine unzulässige Form der Abfallentsorgung.