Kurzmeldung · Potsdam

Potsdam erinnert an Anzeigepflichten

Wer in Potsdam selbstständig einen Gesundheitsberuf ausübt oder einen Betrieb der Körper- und Schönheitspflege eröffnet, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Betroffen sind unter anderem Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Pflegedienste, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseursalons sowie Tattoo- und Piercingstudios. Auch Schließungen sind anzeigepflichtig.

← Zurück zum Feed