Pasewalk: Angeklagter taucht mit offenem Haftbefehl vor Gericht auf
Vor einer Verhandlung gegen einen 38-Jährigen wegen Einschleusens stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann zusätzlich ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Angehörige zahlten die geforderte Geldstrafe. Im Schleuserverfahren erhielt er zwei Jahre auf Bewährung.