Neue Gewässerumlage rückwirkend beschlossen
Der Coswiger Stadtrat hat eine neue Gewässerumlage für das Jahr 2025 beschlossen. Die Satzung gilt rückwirkend ab Januar 2025 und regelt die Umlage von Kosten für Gewässerunterhaltung und Verwaltung. Beträge unter fünf Euro werden nicht erhoben.