Mitte: Anklage nach tödlichem Verkehrsunfall erhoben
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr Anklage erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, durch einen Verkehrsverstoß den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das zuständige Gericht. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.