Kurzmeldung · Leipzig

Leipzig: Gericht verneint Kassenanspruch auf Cannabisblüten

Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass seit dem 31. Juli 2026 kein Anspruch mehr auf Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Verordnungsfähig bleiben unter anderem standardisierte Cannabisextrakte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.

← Zurück zum Feed