Guben: Neue Regeln für Balkone und Solaranlagen
Für Anlagen, die länger als ein Jahr in städtische Flächen oder deren Luftraum hineinragen, verlangt Guben einen Gestattungsvertrag. Betroffen sind etwa Balkone, Balkonkraftwerke und Markisen – auch bestehende Anlagen. Zuständig ist der Grundstückseigentümer.