Charité erhält vor Berliner Arbeitsgericht wegen Notdienstvereinbarung recht
Das Arbeitsgericht Berlin hat die von der Charité beantragte Notdienstbesetzung vollumfänglich bestätigt. Damit gilt der beantragte Notdienst ab sofort. Mit der Entscheidung des Gerichts konnte – wie von der Charité beantragt – ein Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Patientinnen und Patienten.