Berlin: Neue Haftungsregeln für E-Scooter beschlossen
Bei Unfällen mit E-Scootern können künftig auch die Halter haftbar gemacht werden. Bei Leihrollern trifft das in der Regel die Vermietunternehmen. Opfer sollen dadurch leichter Schadensersatz erhalten – auch wenn nicht festgestellt werden kann, wer den Roller gefahren hat.