Berlin darf Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten begrenzen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Nutzungsuntersagung für ein Geschäftsmodell mit temporär und zimmerweise vermieteten Wohnungen in Neukölln bestätigt. Betroffen waren 15 Wohnungen in einem Milieuschutzgebiet. Berlin kann damit bestimmte gewerbliche Kurzzeitvermietungen unterbinden, wenn sie regulären Wohnraum verdrängen. Private Zeit- und Untervermietungen bleiben möglich.