Archivmeldung vom 06. September 2026 – diese Kurzmeldung ist nicht mehr aktuell.
Bei plötzlicher Krankheit ist Briefwahl möglich
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen bis 15 Uhr beim Wahlamt abholt. Der Wahlbrief muss spätestens um 18 Uhr bei der angegebenen Anschrift eingehen. Im Urnenwahllokal darf er nicht abgegeben werden.