Ausgleichsbeträge für Altenburger Altstadt
Das Sanierungsgebiet „Altenburger Altstadt“ soll Ende 2031 abgeschlossen werden. Anschließend muss die Stadt von betroffenen Grundstückseigentümern gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsbeträge erheben. Wer einer vorzeitigen Ablösung zustimmt, kann einen Nachlass von bis zu 20 Prozent erhalten. Die Eigentümer werden direkt angeschrieben.