Kurzmeldung · Aue

Aue: BGH bestätigt Urteil gegen Hooligans

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Mitglieder der Auer Hooligan-Gruppe „Starke Jugend“ verworfen. Damit bleiben die Urteile des Landgerichts Dresden bestehen. Die Gruppe wurde als kriminelle Vereinigung eingestuft und soll gezielt gegnerische Fußballfans angegriffen haben.

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