Aue: BGH bestätigt Urteil gegen Hooligans
Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Mitglieder der Auer Hooligan-Gruppe „Starke Jugend“ verworfen. Damit bleiben die Urteile des Landgerichts Dresden bestehen. Die Gruppe wurde als kriminelle Vereinigung eingestuft und soll gezielt gegnerische Fußballfans angegriffen haben.