Aue-Bad Schlema bleibt Radonheilbad
Bad Schlema und Wildbach dürfen die Bezeichnung „Staatlich anerkanntes Heilbad – Radonheilbad“ weitere zehn Jahre führen. Das zuständige Landesministerium bestätigte die erneute Anerkennung.
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Bad Schlema und Wildbach dürfen die Bezeichnung „Staatlich anerkanntes Heilbad – Radonheilbad“ weitere zehn Jahre führen. Das zuständige Landesministerium bestätigte die erneute Anerkennung.