Kurzmeldung · Berlin

Archivmeldung vom 01. September 2026 – diese Kurzmeldung ist nicht mehr aktuell.

Alkoholverbot an zwei Bahnhöfen

Am Berliner Hauptbahnhof und am Bahnhof Gesundbrunnen gilt seit dem 1. September ein Alkoholverbot. Untersagt ist der Konsum in Hallen und auf Bahnsteigen. Bahnhofsgastronomie und verschlossene Getränke sind ausgenommen. Sicherheitskräfte kontrollieren die Einhaltung.

← Zurück zum Feed