Erstklässler haben seit 1. August erstmals gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung
Neuer Ganztagsanspruch verändert ab diesem Schuljahr auch Döbelns Grundschulen
Für Familien mit Schulanfängern gilt seit diesem August eine grundlegende Neuerung. Kinder der ersten Klasse haben erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.